Consulting aus Düsseldorf

Externer Datenschutzbeauftragter und Auditor

DSGVO Portfolio: Ihr Weg zur vollständigen Compliance

Wir sind stolz darauf, Ihnen unser umfassendes Portfolio im Bereich der externen Datenschutzbeauftragten und Auditoren vorstellen zu dürfen. Unsere Dienstleistungen wurden sorgfältig entwickelt, um Ihnen dabei zu helfen, die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und dabei Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Was ist Ihr Vorteil?

Einbeziehung von Expertise: Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil

Wir helfen Ihnen und uns, genau die richtige Dosierung für die Umsetzung der DSGVO zu finden. Unsere Messlatte ist dabei die Verordnung, das heißt die Sicherstellung der Compliance ist unser oberstes Ziel.

Auditierung bei Ihnen vor Ort

Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Auditoren führen gründliche Prüfungen Ihrer datenschutzrelevanten Prozesse direkt in Ihrem Unternehmen durch

Soll-Ist-Vergleich

Wir analysieren Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen und vergleichen diese mit den gesetzlichen Anforderungen, um eventuelle Lücken zu identifizieren.

Konzeption und Überwachung

Wir entwickeln ein individuelles Konzept für Ihr Datenschutzmanagement und helfen Ihnen bei der Umsetzung. Zudem übernehmen wir die laufende Überwachung, um sicherzustellen, dass Sie stets datenschutzkonform agieren.

Dokumentation

Wir stellen Ihnen notwendige Dokumentationen zur Verfügung und erstellen individuelle Formulare für datenschutzrelevante Prozesse.

Schulungen

Wir bieten Schulungen für Ihr Team an, um das Bewusstsein für den Datenschutz zu stärken und Ihre Mitarbeiter in datenschutzrelevanten Themen zu schulen.

Führung des DSMS System

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Führung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) entsprechend den Anforderungen der DSGVO

Und so funktioniert es:

Wir von Aitus beraten Sie gerne individuell, um genau den richtigen Anhaltspunkt für Ihr Projekt zu finden und die passenden Stellschrauben einzustellen.

Datenschutz - Aitus

1. Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell, um genau den richtigen Anhaltspunkt für Ihr Projekt zu finden und die passenden Stellschrauben einzustellen.

Aitus - Ihr Projekt für IT-Sicherheit

2. Paketauswahl

Nach unsere Beratung können Sie den passenden Dienst für Ihre Bedürfnisse frei und transpatent wählen.

Effektiver Datenschutz und Cybersecurity mit Aitus

3. Der perfekte Schutz

Um eine sichere Zukunft zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Daten richtig schützen. Genau hier kommen wir ins Spiel.

FAQ

Noch Fragen?

Hier können Sie einige unserer häufigsten Fragen nachlesen: 

Die Aufgabe übernimmt Aitus für Sie. Im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses wird auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (kann mit einer Ernennung verglichen werden) übernommen. Mit der Bestellung geht einher, dass der Datenschutzbeauftragte seine Funktion öffentlich ausübt und dadurch zum Träger von Rechten und Pflichten im Unternehmen wird.

Nur wenn der Datenschutzbeauftragte nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bestellt wird, ist das Unternehmen hinsichtlich der Bestellung ausreichend abgesichert, daher erfüllt unsere Bestellung natürlich die Bedingungen hierfür. Zur Einhaltung der Formalitäten wird eine von der Geschäftsleitung unterzeichnete Bestellungsurkunde aufgesetzt. Aus der Bestellurkunde muss genau hervorgehen, welche Person die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernimmt und somit in Zukunft den betrieblichen Datenschutz verantwortet.

Anschließend wird der Datenschutzbeauftragte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen kann hierdurch eine kostengünstige Alternative zur Bereitstellung eines internen ISB bestehen. Unternehmen, die bereits einen internen ISB beschäftigen, bieten wir Unterstützung bei dessen Arbeit an. Dies hat den Vorteil, dass so auf unser breites Wissensspektrum zurückgegriffen und bei Bedarf bspw. eine zusätzliche unabhängige Einschätzung zu Risiken und Maßnahmen eingeholt werden kann.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch wirksam ist. Daher ist es unabdingbar zu beachten, dass nicht jede Person zum Datenschutzbeauftragten im Unternehmen benannt werden darf. Grundsätzlich dürfen nur Personen die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausüben, welche in keinen Interessenskonflikt geraten können. Stehen die betrieblichen Interessen des Unternehmens im Vordergrund des Mitarbeiters, ist die Bestellung nicht wirksam. In der Regel ist das der Fall, wenn Führungspositionen, Abteilungsleiter oder Betriebsratsmitglieder die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen. Da das Potenzial einer unwirksamen Bestellung groß ist, bestellen viele Unternehmen ihren Datenschutzbeauftragten extern

Nur wenn der Datenschutzbeauftragte nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bestellt wird, ist das Unternehmen hinsichtlich der Bestellung ausreichend abgesichert, daher erfüllt unsere Bestellung natürlich die Bedingungen hierfür. Zur Einhaltung der Formalitäten wird eine von der Geschäftsleitung unterzeichnete Bestellungsurkunde aufgesetzt. Aus der Bestellurkunde muss genau hervorgehen, welche Person die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernimmt und somit in Zukunft den betrieblichen Datenschutz verantwortet.

Anschließend wird der Datenschutzbeauftragte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen kann hierdurch eine kostengünstige Alternative zur Bereitstellung eines internen ISB bestehen. Unternehmen, die bereits einen internen ISB beschäftigen, bieten wir Unterstützung bei dessen Arbeit an. Dies hat den Vorteil, dass so auf unser breites Wissensspektrum zurückgegriffen und bei Bedarf bspw. eine zusätzliche unabhängige Einschätzung zu Risiken und Maßnahmen eingeholt werden kann.

Unsere Datenschutzmanagement-Software kann selbstverständlich für einen definierten Testzeitraum unverbindlich getestet werden. Nehmen Sie hierfür einfach zu uns Kontakt auf oder vereinbaren Sie direkt eine Live-Demo mit einem unserer Experten.

Nur wenn der Datenschutzbeauftragte nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bestellt wird, ist das Unternehmen hinsichtlich der Bestellung ausreichend abgesichert, daher erfüllt unsere Bestellung natürlich die Bedingungen hierfür. Zur Einhaltung der Formalitäten wird eine von der Geschäftsleitung unterzeichnete Bestellungsurkunde aufgesetzt. Aus der Bestellurkunde muss genau hervorgehen, welche Person die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernimmt und somit in Zukunft den betrieblichen Datenschutz verantwortet.

Anschließend wird der Datenschutzbeauftragte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen kann hierdurch eine kostengünstige Alternative zur Bereitstellung eines internen ISB bestehen. Unternehmen, die bereits einen internen ISB beschäftigen, bieten wir Unterstützung bei dessen Arbeit an. Dies hat den Vorteil, dass so auf unser breites Wissensspektrum zurückgegriffen und bei Bedarf bspw. eine zusätzliche unabhängige Einschätzung zu Risiken und Maßnahmen eingeholt werden kann.

Die Kündigungsfristen unserer Verträge sind für die Leistungen unterschiedlich. Jedoch möchten wir unsere Kunden nicht durch lange Kündigungsfristen binden, sondern durch unsere Qualität. Das ist der Grund, weshalb unser Vertrag für den ext. Datenschutzbeauftragten lediglich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besitzt.

 

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz für die Umsetzung des Datenschutzes bei unseren Kunden. Vor dem Hintergrund können alle Leistungen (z.B. DSMS,ISMS, ext. DSB und E-Learning) von Aitus kombiniert beauftragt werden von unseren Kunden.

Unser Team besteht aus zertifizierten und erfahrenen Datenschutz-Beufauftragten Managern und Auditoren sowie aus IT Security Beauftragten, Managern  und Auditoren und auch Sytem Engineeren  weshalb wir auf der einen Seite erstklassige Beratung leisten und auf der anderen Seite entsprechendes IT Now how für die Umsetzung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zur Verfügung stellen. Wir betreuen mittelgroße und große Unternehmen in der EU mit Fokussierung auf den DACH-Raum.

Testimonial

Was unsere Kunden über uns sagen:

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"3. Einsatz in den letzten 3 Jahren bei der VKBit. Sehr gutes fachliches KnowHow in Active Drectory / IBM Notes und zu Fragen der IT-Sicherheit. Merkmale: Zuverlässigkeit und Teamplayer"

VKBit Betrieb GmBH Harald Schlesinger Abteilungsleiter

"Heinz Lühmann arbeitet seit 11/2021 für die neusta consulting in einem herausfordenden Kundenprojekt mit Fokus auf Beratungsaufgaben im Kontext von KAIT- und Bafin-Anforderungen. Seine Leistungen sind von unserem Kunden sehr geschätzt, so dass es zu mehrfachen Einsatzverlängerungen und Erweiterungen des Aufgabengebietes gekommen ist.Ich schätze an Herrn Lühmann seine Loyalität und Verlässlichkeit und sein Bestreben, sich kontinuierlich fachlich weiterzuentwickeln."

neusta consulting GmbH Jens Schiffgens | Key Account Manager

"Wir sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden. Herr Lühmann arbeitet sehr zuverlässig und kooperativ. Wenn wir wieder Bedarf haben werden wir bei Hr. Lühmann wieder anfragen.."

CANCOM GmbH Account Manager

"Die Arbeit mit Aitus war reibungslos und unkompliziert. Besonders die Aitus-Akademie hat uns sehr geholfen und gut gefallen. Wir sind sehr froh über die Zusammenarbeit mit Aitus."

PlusPotenzial Till Kohler | Inhaber

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